Die Stallordnung gilt für die gesamte Reitanlage des Frankfurter
Reit- und Fahr-Club e.V.
Um einen optimalen Ablauf, sowie die Pflege und Erhaltung
aller Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, bedarf es Regeln.
Höflichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind
Grundvoraussetzung für einen geregelten und harmonischen Reitbetrieb.
Wir bitten unbedingt darum die Stallordnung und Bahnregeln
zu beachten!
I. Anlagennutzung und Haftung:
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Unbefugten ist das Betreten der gesamten Reitanlage nicht
gestattet. Besucher melden sich bitte beim Vorstand oder beim Stallpersonal an.
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Das Betreten der Anlage erfolgt grundsätzlich auf eigene
Gefahr.
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Der Verein haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden
jeglicher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer, oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an
privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Vereins, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher
Hilfspersonen beruhen.
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Beim Reiten in jeglicher Reitweise müssen Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren eine splittersichere Sturzkappe/Reithelm tragen. Dies gilt auch für die Teilnehmer des Ponyclubs. Beim Springen wird ein Rückenschutz/Sturzweste empfohlen.
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Das Rauchen und die Nutzung von offenem Feuer ist auf der
Stallanlage grundsätzlich verboten.
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Hunde dürfen mitgeführt werden, sind jedoch an der Leine zu
führen. Hunde dürfen sich auf keinen Fall in der Reitbahn aufhalten. Hinterlassenschaften sind sofort zu entfernen.
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Die Stallruhezeiten sind einzuhalten (siehe Aushang im
Eingangsbereich).
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In den Reithallen, auf den Außenplätzen, der gesamten Anlage
ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen.
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Die Gemeinschafträume, insbesondere das Casino, die Umkleiden
und die Toiletten sind sauber zu halten.
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Pferdemist ist unverzüglich in die Mistkübel zu entsorgen.
Hinterlassenschaften der Pferde auf den angrenzenden, öffentlichen Straßen und Wege sind ebenfalls zu entfernen.
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Der Waschplatz und die Anbinde Stellen sind nach der
Pferdepflege sofort zu reinigen.
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Das Reinigen von Eimern, Gebissen, etc. ist nur an den
vorgesehenen Stellen auf dem Gelände erlaubt. Bitte hierzu nicht die Wasserstellen in den Innenräumen nutzen.
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Die Stallgassen sind von jeglichen Gegenständen freizuhalten.
Besen, Mistgabeln, Schaufeln; Mist Boys und sonstige Werkzeuge sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
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Die Reitanlage steht während der Öffnungszeiten grundsätzlich
zu Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen oder Arbeiten es erforderlich, die Reitanlage oder Teile davon zu sperren oder einzuschränken, so wird dies durch Aushang bekanntgegeben.
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Mit Ausnahme des Personals oder der jeweiligen Eigentümer ist
das Füttern der Pferde verboten.
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Heu, Stroh, Späne und Futter obliegen nicht der
Selbstbedienung.
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Eigene Futtermittel der Pensionspferde sind sicher
verschlossen gegen Mäuse, Ratten und Ungeziefer aufzubewahren.
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Es dürfen ausschließlich vom Vorstand beauftragte Personen
Reitunterricht auf der Anlage erteilen. Fremdreitlehrer oder Trainer jeder Art dürfen nicht tätig werden.
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Den Anweisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten.
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Von der Benutzung der Anlage kann ausgeschlossen werden, wer
trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt.
II: Umgang mit / und rund um das Pferd:
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In den Reithallen und auf den Reitplätzen gelten die
allgemeinen Bahnregeln
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Die Reitbahnen sind nach der Nutzung sofort abzuäppeln und
gegebenenfalls zu begradigen
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Jedem Reitschüler obliegt die Verpflichtung zur Säuberung und
Pflege von Pferd, Zaumzeug und Sattel, vor und nach dem Reiten
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Nach Benutzung sind Hindernisse, Stangen, Reitpeitschen,
Aufstiegshilfen, etc. sauber an ihren Platz zurückzustellen.
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Jegliche Beschädigungen an Vereinseigentum ist unverzüglich
dem Vorstand zu melden.
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Die angemieteten Pferdeweiden und die allgemeinen Paddocks
sind nach Benutzung immer abzuäppeln.
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Wurmkuren werden von den Mitarbeitern des Vereins 4 Mal
jährlich mit wechselnden Wirkstoffen für alle Pferde gleichzeitig durchgeführt, um eine sinnvolle Entwurmung zu gewährleisten. Die entsprechenden Termine werden am schwarzen Brett bekannt
gegeben
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Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Pferde ohne Trense
oder Halfter mit Führstrick auf der Anlage zu führen.
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Die Hufe sind vor Verlassen der Box und der Reitplätze/-hallen
zu reinigen.
III. Bahnregeln:
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Befinden sich andere Pferde in der Bahn, vergewissert man sich
vor Betreten und Verlassen der Reitbahn bzw. vor dem Öffnen der Tür durch Rufen von „Tür frei bitte“, dass der Eintritt frei ist und man niemand behindern würde. Erst nachdem ein Reiter aus
der Halle mit „ist frei“ antwortet, darf man mit dem Pferd in oder aus der Bahn gehen.
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Auf- und abgestiegen oder Gehalten zum Nachgurten etc. wird in
der Zirkelmitte oder auf der Mittellinie, dort jedoch nicht auf den Wendepunkten.
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Zu anderen Pferden ist immer ein ausreichend großer
Sicherheitsabstand einzuhalten, beim Hintereinander reiten mindestens eine Pferdelänge.
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Im Schritt wird der zweite oder dritte Hufschlag
benutzt.
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Es wird gegenseitige Rücksicht geübt, insbesondere auf
Anfänger und auf Reiter mit „Problempferden“.
Ausweichen:
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Für Schrittreitende ist das Reiten auf dem zweiten oder
dritten Hufschlag geboten, so dass der erste und falls erforderlich zweite Hufschlag für Reiter im Trab und Galopp frei ist.
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Begegnen sich zwei Reiter, ist zunächst die Priorität der
gerittenen Linie zu beachten. Reitet einer der Reiter abseits der benannten Linien, also keine Bahnfigur, hat der Reiter auf der Linie einer Bahnfigur Vorfahrt. Reiten beide Reiter eine
Bahnfigur, hat eine gerade Linie Vorrang vor einer gebogenen, also haben Reiter, die ganze Bahn reiten, Vorrang vor Reitern auf dem Zirkel.
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Treffen sich zwei Reiter, die eine in diesem Sinne
gleichberechtigte Linie reiten, wird rechts aneinander vorbeigeritten. Reiten beide ganze Bahn (d.h. auf dem ersten Hufschlag), muss folglich der auf der rechten Hand Reitende nach innen
ausweichen, die linke Hand hat also Vorrang.
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Die Linie eines anderen wird hinter diesem gekreuzt, bei
entgegenkommenden Reitern wird sie also erst nach dem Vorbeiritt gekreuzt, bei Reitern in gleicher Richtung vor dem Vorbeireiten.
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Wird die Bahn von mehreren Reitern genutzt, so ist aus
Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten.
Longieren und Freilaufen lassen:
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Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb
nicht gestört wird.
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Longieren von Pferden in der Bahn ist nur mit Einverständnis
aller Anwesenden Reitern erlaubt. Bei mehr als drei Pferden in der Bahn und während Reitunterricht stattfindet sollte nicht longiert werden.
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In der neuen Halle dürfen Pferde nicht freilaufen. In der
alten Halle ist dies gestattet, wenn das Pferd beaufsichtigt wird. Wälz-Stellen und Löcher müssen sofort nach der Nutzung mit dem Rechen entfernt werden.
Mit reiterlichen Grüßen
Vorstand FRFC e.V.
Stand 2020